Zolllager A
Seit 1.8.2010 - öffentliches Zolllager A
Der Hafen Wien änderte aufgrund der Novellierung des Zollkodex seine Zollbewilligung „(Zoll-)Freilager" ab 1.8.2010 in ein Zolllager A.
Das öffentliche Zolllager A ist ein von der Behörde genehmigtes Zolllagerverfahren auf unserem Areal, in dem sowohl die Lagerung von EU-Gemeinschaftsware als auch zollhängiger Ware ohne die Leistung von Zollabgaben für die Dauer der Lagerung möglich ist.
Das öffentliche Zolllager A ist umzäunt und wird rund um die Uhr bewacht; Ein- und Ausgänge der Zollware unterliegen einer zollamtlichen Überwachung und Aufzeichnungspflicht. Der Hafen Wien führt die Bestandsaufzeichnung mit Vollmacht als dir. Vertreter. Ein eigenes Zollamt vor Ort ermöglicht die rasche und effiziente Abfertigung von Warensendungen.
Für nationale und internationale Kunden wird im öffentlichen Zolllager A des Hafen Wien ein breites Spektrum an Dienstleistungen angeboten. So werden u.a. die Lagerung und Manipulation von Waren, der Umschlag von Fahrzeugen oder logistische Services wie Cross Docking, Kommissionieren oder Umpacken offeriert.


